Wir begleiten Sie
Unsere Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die geistig-, körperlich-, seelisch-, oder mehrfach behindert oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Grundlage für die zu leistende Schul-/Individualbegleitung ist eine Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII bzw. § 53 SGB XII.
Darüber hinaus bieten wir auch Begleitung bei Berufsausbildung/Berufsschulen nach § 6a SGB IV.
So begleiten wir Sie
Durch den Einsatz von Schul-/Individualbegleitern soll der Einrichtungsbesuch eines Kindes mit
sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht werden.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine wertschätzende Haltung aller beteiligten
Personen (Lehrer, Betreuungspersonal, Therapeuten, Sorgeberechtigte, Träger, Jugendamt)
insbesondere in der Beziehung zwischen Kind und Schul-/Individualbegleiter sind Grundpfeiler
der Inklusionsarbeit.
Antrag auf Schulbegleitung
Nach § 53 SGB XII sind Kinder mit körperlicher, geistiger (IQ unter 70) und Mehrfachbehinderung sowie Individualbegleitung (Kindergarten/SVE) dem Bezirk Oberbayern zuzuordnen. Nach § 35 SGB VIII gehören Kinder mit einer seelischen Behinderung (häufig Autismus, Lernbehinderung oder Aufmerksamkeitsstörung) in den Zuständigkeitsbereich der Jugendämter. Die Antragstellung müssen Sie als Erziehungsberechtigte übernehmen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Auswahl der Begleitperson
Nach genehmigtem Antrag, ergeht ein Bescheid und wir suchen einen geeigneten Schul-/ Individualbegleiter. Im Bescheid bewilligt der Kostenträger die Art (z.B. päd. Fachkraft) und den Stundenumfang der Begleitung. Beides ist ausschlaggebend für die Stellenbeschreibung. Hinzu kommt der Schulort. Sobald ein Bewerber in allen Punkten passt, wird ein Kennenlernen vereinbart.
Mögliche Schulformen
Jedes Kind in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beschulung in der gewünschten Einrichtung. Das Inklusionsgesetz unterscheidet hierbei nicht über die Art der Einrichtung. Daher kommen alle Schulformen und Einrichtungen in Frage.
Dauer der Suche
Die erfolgreiche Suche nach dem richtigen Schulbegleiter hängt von vielen Faktoren ab, die eine Suche erschweren können: Der Wohnort, der Standort der Schule, die Betreuungszeit, der Fahrtweg, die genehmigten Stunden, die Qualifikation. Wir beginnen unsere Suche nach schriftlicher Bewilligung der Kostenträger.
Werde Teil unseres Teams!
Einen Job der Erfüllung bringen kann, ein Arbeitgeber der ehrlich, offen und transparent gegenüber den Mitarbeitern ist. Die Ferien frei und den
Stundenumfang an Ihre Bedürfnisse angepasst?
Was wird von mir erwartet?
Du bist der kooperative Anwalt des Kindes. Dafür ist es wichtig, dass Du unter anderem teamfähig, pünktlich, empathisch, verantwortungsvoll und offen bist. Außerdem ist ein Führerschein, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Masernschutz erforderlich. Wünschenswert ist ein COVID-Impfschutz.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Diese richten sich nach den individuell genehmigten Stunden durch den Kostenträger, basierend auf dem Stundenplan oder die gebuchte Betreuungszeit in der Einrichtung des Kindes. Die bayrischen Schulferien sind in der Regel frei.
Welche Voraussetzungen benötige ich?
Quereinsteiger ohne pädagogische Vorbildung sind ebenso Willkommen wie Kinderpfleger, Erzieher, Sozialpädagogen oder andere pädagogische Fachkräfte. Der Umgang mit Kindern sollte Dir grundsätzlich Freude bereiten, Einfühlungsvermögen/Empathie, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, freundliches Auftreten, Teamgeist und Verbindlichkeit sind selbstverständlich.
Wo werde ich eingesetzt?
Derzeit sind unsere Schulbegleiter in und um den Landkreis Rosenheim an ca. 50 verschiedenen Schul- und Kindergartenstandorten eingesetzt. Das Spektrum umfasst Kinderkrippe bis Gymnasium, Regelschulen, Förderschulen und Berufsschulen. Wir berücksichtigen Deine Wünsche zum Einsatzort und zur Einrichtung.
Bewirb dich bei uns in nur 60 Sekunden!
„Am meisten Spaß macht es mir, dass ich heranwachsenden Menschen helfen kann, sich selbst zu verwirklichen.“
Schulbegleiter
Franziska Köppl
Pädagogische Leitung Schulbegleitung
Telefon: 08031 – 354 2477 9
Handy: 0157 80551299
Email: franziska.koeppl@tnt-pflege.de
Bianca Görten
Pädagogische Leitung Schulbegleitung
Telefon: 08031 – 354 2477 4
Handy: 0157 80551238
Email: bianca.goerten@tnt-pflege.de